Rück­wir­kungs­schä­den

Unter Rück­wir­kungs­schä­den wer­den Betriebs­un­ter­bre­chun­gen im ver­si­cher­ten Betrieb (ohne Sach­scha­den) ver­stan­den, die durch einen ver­si­cher­ten Sach­scha­den in einem frem­den Betrieb (Zulie­fe­rer / Abneh­mer) ver­ur­sacht wurden. 

Ger­ne bear­bei­ten wir auch inter­na­tio­na­le Schäden. 

Scha­den­aus­lö­sen­de Ereig­nis­se kön­nen sein: 

Wir wer­den für Sie tätig und bewer­ten u.a.:

Scha­den­aus­lö­sen­de Ereig­nis­se kön­nen sein: 

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