FAQ

Was ist die Versicherungssumme 

Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird zwi­schen Ver­si­che­rer und Ver­si­che­rungs­neh­mer im Ein­zel­nen ver­ein­bart. Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll dem Ver­si­che­rungs­wert ent­spre­chen. Je nach Art der zugrun­de lie­gen­den Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ist die Ver­si­che­rungs­sum­me zu ermit­teln, sie­he hier­zu: „Wel­che Arten von Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­run­gen gibt es?“ 

Was ist der Ver­si­che­rungs­wert in der Betriebsunterbrechungsversicherung? 

Der Ver­si­che­rungs­wert wird gebil­det aus den fort­lau­fen­den Kos­ten und dem Betriebs­ge­winn, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer in dem Bewer­tungs­zeit­raum, ohne Unter­bre­chung des Betrie­bes, erwirt­schaf­tet hätte. 

Was bedeu­tet Bewertungszeitraum? 

Der Bewer­tungs­zeit­raum beträgt 12 Mona­te, soweit eine Haft­zeit von 12 Mona­ten (oder kür­zer) ver­ein­bart ist. Soweit eine Haft­zeit von mehr als 12 Mona­ten ver­ein­bart ist, beträgt der Bewer­tungs­zeit­raum 24 Mona­te. Der Bewer­tungs­zeit­raum endet mit dem Zeit­punkt, von dem an ein Ertrags­aus­fall nicht mehr ent­steht, spä­tes­tens jedoch mit dem Ablauf der Haftzeit. 

Was pas­siert bei einer Unterversicherung? 

Ist der Ver­si­che­rungs­wert höher als die Ver­si­che­rungs­sum­me, so besteht Unter­ver­si­che­rung.
Oder: Ist die Ver­si­che­rungs­sum­me nied­ri­ger als der Ver­si­che­rungs­wert, so besteht Unter­ver­si­che­rung. Im Fal­le einer Unter­ver­si­che­rung wird die Ent­schä­di­gung im Ver­hält­nis „Ver­si­che­rungs­sum­me zu Ver­si­che­rungs­wert“ gekürzt.
Ent­schä­di­gungs­sum­me =
Scha­den­be­trag * Ver­si­che­rungs­sum­me/Ver­si­che­rungs­wert
Die­se For­mel gilt ana­log für  den Sach-Inhalts­scha­den und Gebäudeschaden. 

Was zahlt die Ver­si­che­rung bei Unterversicherung? 

Im Fal­le einer Unter­ver­si­che­rung wird die Ent­schä­di­gung im Ver­hält­nis „Ver­si­che­rungs­sum­me zu Ver­si­che­rungs­wert“ gekürzt.

Ent­schä­di­gungs­sum­me =
Scha­den­be­trag * Ver­si­che­rungs­sum­me/Ver­si­che­rungs­wert

Wann greift eine Betriebsunterbrechungsversicherung? 

Wird der Betrieb des Ver­si­che­rungs­neh­mers (VN) infol­ge eines ver­si­cher­ten Sach­scha­dens unter­bro­chen oder beein­träch­tigt, leis­tet der Ver­si­che­rer Ent­schä­di­gung für den dadurch ent­ste­hen­den Ertragsausfallschaden. 

Was bedeu­tet ver­si­cher­ter Sachschaden? 

Die Vor­aus­set­zun­gen für einen ver­si­cher­ten Sach­scha­den sind: 
  • Sach­scha­den an dem in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce benann­ten Versicherungsort,
  • durch eine in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce benann­te Gefahr,
  • an einem dem ver­si­cher­ten Betrieb die­nen­den Sache (ver­si­cher­tes Interesse)
  • der sich in der Lauf­zeit des Ver­si­che­rungs­ver­trags ereig­net und
  • gemäß den Bedin­gun­gen des Versicherungs­vertrags nicht ver­trag­lich aus­ge­schlos­sen ist.

Was zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung? 

Die Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung oder Ertrags­aus­fall­ver­si­che­rung ersetzt die fort­lau­fen­den Kos­ten und den Gewinn, den der Ver­si­che­rungs­neh­mer (VN) im ver­si­cher­ten Betrieb, infol­ge der Betriebs­un­ter­bre­chung oder ‑beein­träch­ti­gung nicht erwirt­schaf­ten kann. Fort­lau­fen­de Kos­ten und Gewinn wer­den bis zu dem Zeit­punkt, zu dem ein Ertrags­aus­fall­scha­den nicht mehr ent­steht, längs­tens jedoch bis zum Ende der Haft­zeit, entschädigt. 

Was ver­steht man unter Unterversicherungsverzicht? 

Ent­spre­chen­de Ver­trags­klau­seln sichern dem Ver­si­cher­ten zu, dass der Ver­si­che­rer auf die Prü­fung Unter­ver­si­che­rung ver­zich­tet – der Ver­si­che­rer über­nimmt die ent­stan­de­nen Kos­ten ohne Abzug bis zur Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me. Oft sind Unter­ver­si­che­rungs­ver­zich­te auf eine bestimm­te Sum­me begrenzt. 

Was bedeu­tet Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren (bei z.B.: Feuerschäden)? 

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer kann nach Ein­tritt des Ver­si­che­rungs­fal­les (kei­ne zeit­li­chen Fris­ten) ver­lan­gen, dass die Scha­den­hö­he in einem Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren fest­ge­stellt wird. Die auf­trags­ge­mä­ßen Fest­stel­lun­gen sind ver­bind­lich. Ger­ne prü­fen wir kos­ten­los und unver­bind­lich Ihre Poli­ce / Bedin­gun­gen dahin­ge­hend. Kon­tak­tie­ren Sie uns hier. 

Was kos­tet das Sachverständigenverfahren? 

In nahe­zu allen Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen ist das Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren mit­ver­si­chert. Das bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rer die Kos­ten trägt, teil­wei­se zu 100%, teil­wei­se unter Abzug einer Selbst­be­tei­li­gung. Ger­ne prü­fen wir kos­ten­los und unver­bind­lich Ihre Poli­ce / Bedin­gun­gen dahin­ge­hend. Kon­tak­tie­ren Sie uns hier. 

Was bedeu­tet Beiratsverfahren? 

Hin­zu­nah­me einer sach­kun­di­gen Per­son als „Bei­rat“. Oft wird der Regu­lie­rungs­be­auf­trag­te zum Erst­ter­min bereits sei­ne Sach­ver­stän­di­gen (je einen für den Gebäu­de­scha­den, den Inhalts­scha­den sowie den Betriebs­un­ter­bre­chungs­scha­den) mit­brin­gen. Die­se wird er als Bei­rat vor­schla­gen. Das Ergeb­nis eines Bei­rats­ver­fah­rens ist für die Par­tei­en nicht verbindlich. 

Was ist der Unter­schied zwi­schen einer Betriebs­un­ter­bre­chung und einer Betriebsschließung? 

Eine Betriebs­un­ter­bre­chung liegt vor, wenn Sie ihren Betrieb auf­grund von einem Feuer‑, Leitungswasser‑, Sturm oder Hagel­scha­den für einen befris­te­ten Zeit­raum nicht wei­ter­füh­ren können. 

Eine Betriebs­schlie­ßung liegt vor, wenn Sie ihren Betrieb auf­grund einer behörd­li­chen Anord­nung schlie­ßen müssen. 

Was sind Schadenminderungskosten? 

Zu den Scha­den­min­de­rungs­kos­ten (SMK) gehö­ren z.B.

  • Auf­wen­dung zur Ver­kür­zung der Unterbrechungsdauer
  • Anmie­tung von pro­vi­so­ri­schen Betriebsräumen
  • Zusätz­li­che Per­so­nal­kos­ten (Son­der­schich­ten, Überstunden)
  • Mehr­kos­ten durch Fremd­be­zug / Fremdfertigung

Was sind Obliegenheiten? 

Zum einen gibt es gesetz­li­che Oblie­gen­hei­ten, gere­gelt im Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (kurz VVG), zum ande­ren ver­trag­li­che Oblie­gen­hei­ten, die sich aus den indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Ver­tra­ges erge­ben. Im Wei­te­ren wer­den die Oblie­gen­hei­ten unter­schie­den in Oblie­gen­hei­ten: Vor dem Ver­si­che­rungs­fall Nach dem Ver­si­che­rungs­fall Im Hin­blick auf die Leis­tungs­pflicht des Ver­si­che­rers gilt dabei grund­sätz­lich: Bei Vor­satz ist der Ver­si­che­rer leis­tungs­frei (vor­sätz­li­cher Her­bei­füh­rung des Ver­si­che­rungs­falls) Bei grob fahr­läs­si­ger Ver­let­zung der Oblie­gen­hei­ten ist der Ver­si­che­rer berech­tigt die Leis­tung zu kür­zen (Quo­telung) Bei fahr­läs­si­ger Ver­let­zung der Oblie­gen­hei­ten wird in der Regel kei­ne Kür­zung (Quo­telung) vor­ge­nom­men. Die Oblie­gen­hei­ten in den Cyber-bedin­gun­gen unter­schei­den sich deut­lich von denen in den Sach-Policen. 

Mein Mak­ler scheut das Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren. Auf wel­cher Sei­te steht der Makler? 

Der Ver­si­che­rungs­mak­ler ist nicht Mitt­ler, son­dern ist nach stän­di­ger Recht­spre­chung der Sach­wal­ter des Ver­si­che­rungs­neh­mers. Er ist dem Ver­si­che­rungs­neh­mer gegen­über ver­pflich­tet, Ihm sei­ne ver­trag­li­chen Ansprü­che auf­zu­zei­gen. Steu­ern und mana­gen Sie Ihren Scha­den­fall aktiv. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie dabei. 

Der Ver­si­che­rer schreibt mir den Sanie­rer vor. Ist der Ver­si­che­rer weisungsbefugt? 

Der Ver­si­che­rer hat kei­ner­lei Wei­sungs­be­fug­nis bei der Aus­wahl des Sanie­rungs­un­ter­neh­mens. Natür­lich dür­fen Sie auch im Scha­den­fall mit den­je­ni­gen Unter­neh­men zusam­men­ar­bei­ten, mit denen Sie in Geschäfts­be­zie­hun­gen ste­hen. Sie als Unter­neh­mer sind und blei­ben im Scha­den­fall der ein­zi­ge der die Ent­schei­dun­gen trifft und Auf­trä­ge ver­gibt. Es emp­fiehlt sich aber eine koope­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den Sach­ver­stän­di­gen der Ver­si­che­rung und dem Regulierungsbeauftragten. 

Was ist ein Rückwirkungsschäden? 

Es wird auch von Zulie­fe­rer- oder Abneh­mer-Risi­ko bzw. Zulie­fe­rer- oder Abneh­mer- Rück­wir­kungs­scha­den gespro­chen. Soweit dies ver­ein­bart ist, besteht Ver­si­che­rungs­schutz auch, wenn sich der Sach­scha­den auf einer Betriebs­stel­le eines mit Ihnen durch Zulie­fe­rung (oder Abnah­me) von Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen in Geschäfts­ver­bin­dung ste­hen­den Unter­neh­mens an des­sen Sachen ereig­net hat. Ihr Betrieb hat dabei kei­nen Sach­scha­den erlitten. 

Was ist ein Wechselwirkungsschaden? 

Betriebs­un­ter­bre­chung, die im ver­si­cher­ten Betrieb durch einen Sach­scha­den in einer ande­ren ver­si­cher­ten Betriebs­stel­le / Ver­si­che­rungs­ort ent­stan­den ist. 

Was wird unter Betriebs­ein­rich­tung verstanden? 

Die Ver­si­che­rungs­sum­me für die Betriebs­ein­rich­tung ist die Sum­me aus den Positionen: 

  • Waren und Vorräte
  • Kauf­män­ni­sche Betriebs­ein­rich­tung (Büro­ein­rich­tung, EDV etc.)
  • Tech­ni­sche Betriebs­ein­rich­tung (Maschi­nen und Anlagen)
  • Vor­sor­ge Position

Für einen ers­ten Über­blick hilft ein Blick in das betrieb­li­che Rech­nungs­we­sen und den dort erfass­ten Inven­tar­lis­ten. Ent­schei­dend ist, dass nicht die Wer­te nach Abschrei­bung, son­dern die Neu­wer­te zu ver­si­chern sind (im Fal­le einer Ver­si­che­rung zum Neuwert). 

Was bedeu­tet Haftzeit? 

Die Haft­zeit legt den Zeit­raum fest, für wel­chen der Ver­si­che­rer Ent­schä­di­gung für den Ertrags­aus­fall­scha­den leis­tet. Die Haft­zeit beginnt mit Ein­tritt des Sach­scha­dens (auch wenn die dar­aus resul­tie­ren­de Stö­rung erst spä­ter ein­setzt) und beträgt, soweit nicht etwas ande­res ver­ein­bart ist, 12 Mona­te. Die Haft­zeit endet mit der Wie­der­her­stel­lung der tech­ni­schen- und kauf­män­ni­schen Betriebs­be­reit­schaft, bzw. mit der ver­ein­bar­ten Haft­zeit. In der Cyber- Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung sind die Haft­zei­ten deut­lich kür­zer als in der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. 

Was ist die ver­trag­li­che Nachhaftung? 

Haf­tung über die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me hin­aus bis zu der ver­ein­bar­ten Nach­haf­tung (in %). Dies gilt nicht für ver­ein­bar­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen und Ver­si­che­rungs­sum­men auf Ers­tes Risiko. 

Was bedeu­tet Tech­ni­sche Betriebsbereitschaft? 

Zeit­punkt, an dem der Sach­scha­den besei­tigt und die Tech­ni­schen Anla­gen und Betriebs­ein­rich­tung wie­der­be­schafft sind. 

Was bedeu­tet Kauf­män­ni­sche Betriebsbereitschaft? 

Zeit­punkt, an dem kein Ertrags­aus­fall mehr vor­han­den ist, Gewinn und fixe, fort­lau­fen­de Kos­ten in Gän­ze durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst erwirt­schaf­tet werden.